Bewerben leicht gemacht
Die Ausbildung beginnt formell am 1. August eines jeden Jahres. Der Unterricht selbst startet an unserer Schule nach den bayerischen Sommerferien bereits am Montag.
Die Staatliche Berufsfachschule für Logopädie bietet jährlich 16 Ausbildungsplätze. Um diese zu besetzen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerber und Bewerberinnen, deren Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht sind, werden per E-Mail zu einem Auswahlverfahren in die Staatliche Berufsfachschule für Logopädie eingeladen.
Die eingeladenen Kandidaten und Kandidatinnen führen persönliche Bewerbungsgespräche mit den Lehrlogopädinnen, in denen es um ihre Motivation, ihre Vorerfahrungen und ihre persönliche Eignung geht. Außerdem werden Deine sprecherischen und stimmlichen Fähigkeiten sowie ihre Musikalität überprüft.
Das Auswahlverfahren an unserer Schule findet ganzjährig an mehreren Terminen statt. Wenn Du eine Einladung erhalten solltest, plane bitte mehrere Stunden für Deinen Aufenthalt an unserer Schule ein.
Solltest Du aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen an dem für Dich reservierten Termin verhindert sein, teile uns dies bitte unverzüglich mit. Du ermöglichst so einem/r Bewerber/in auf der Warteliste das Nachrücken.
Für den Ausbildungsbeginn im Herbst 2025 kannst Du Dich jederzeit bewerben!
Schicke Deinen ausgefüllten Bewerbungsbogen und Deine vollständigen Unterlagen gemeinsam mit Deinem Anschreiben an die nebenstehende Adresse:
Bitte nenne uns Deine aktuelle E-Mail-Adresse
Vorsicht:
- Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen sowie nicht ausreichend frankierten Briefumschlägen können wir Deine Bewerbung leider nicht berücksichtigen.
- Der Bewerbungsbogen umfasst 2 Seiten!
Achte auf die Checkliste! Folgende Punkte bzw. Anlagen zu Ihrem Anschreiben sind wichtig:
- Lückenlos ausgefüllter und mit Lichtbild und Unterschrift versehener Bewerbungsbogen
- Bewerbungsanschreiben
- Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis über den Schulabschluss
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Fachhochschulreife oder Hochschulreife besitzen oder im Bewerbungsjahr erwerben, müssen zusätzlich das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (z. B. Zeugnis über die Oberstufenreife oder Realschulabschlusszeugnis) vorlegen. Dabei hat der/die Bewerber/Bewerberin anzugeben, welches Zeugnis die Grundlage für die Berechnung der Durchschnittsnote bilden soll. Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung legen die Zeugnisse darüber vor.
- Falls die Musiknote im Zeugnis nicht vermerkt ist, muss diese gesondert nachgewiesen werden
- Alle Zeugniskopien müssen beglaubigt sein.
- Für Bewerberinnen und Bewerber aus den EU-Staaten und Drittstaaten: Die eingereichten Zeugnisse müssen von der "Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern" (Pündterplatz 5, 80803 München, Tel.: +49 (0)89 383 8490) anerkannt sein
- Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Ausbildung und Tätigkeit
- Gegebenenfalls Nachweise über abgeleistete Praktika
- Für längerfristige musikalische Aktivitäten (Gesangsunterricht, Instrumentalunterricht oder Mitwirkung in einem Chor oder Orchester) muss ebenfalls ein Nachweis erbracht werden
- HNO-ärztliches bzw. phoniatrisches Attest mit ausführlichem Kehlkopfbefund und aktuellem Tonschwellenaudiogramm. Ärztliche Atteste oder fachärztliche Bescheinigungen ohne Tonschwellenaudiogramm werden nicht anerkannt und die Bewerbungsunterlagen gelten somit als unvollständig.
- Bitte beachte, dass die praktische Ausbildung an einem Universitätsklinikum stattfindet und Du deshalb einen Impfschutz über folgende Krankheiten während der Ausbildungszeit besitzen und nachweisen musst: Hepatitis A und B, Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Poliomyelitits.
Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Universität München
Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe
80336 München
Über diese gesetzlichen Mindestvoraussetzungen hinaus sollte jede Bewerberin und jeder Bewerber für die Ausübung des Berufs persönlich wie auch gesundheitlich geeignet sein. Zu gesundheitlichen Eignung tragen bei:
- Ein normales Hörvermögen
- Musikalität (Rhythmusgefühl, Tontreffsicherheit, Notenkenntnisse)
- Eine gesunde und belastbare Stimme
- Störungsfreie Artikulation
- Psychische Stabilität
Als staatliche Berufsfachschule für Logopädie erheben wir keinerlei Gebühren:
- keine Aufnahmegebühren
- keine Verwaltungsgebühren
- keine Prüfungsgebühren
Durch die staatliche Finanzierung kann die Ausbildung für Dich kostenfrei und trotzdem auf einem hohen Niveau angeboten werden!
Zwar müssen unsere Schülerinnen und Schüler grundsätzlich selbst für eine Unterkunft sorgen, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich um ein Zimmer in einem Wohnheim des Klinikums zu bewerben. Bei Interesse wende Dich bitte an unser Sekretariat.
Mindestens mittlerer Schulabschluss (Realschule oder 10. Klasse Gymnasium) oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Bewerben können sich
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Staatsangehörige eines der EU-Staaten und sonstige Bewerber und Bewerberinnen aus Drittstaaten, die entweder Deutsch als Muttersprache sprechen oder den Nachweis über gute Deutschkenntnisse erbringen (Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe Instituts oder eine gleichwertige Anerkennung).
Über diese gesetzlichen Mindestvoraussetzungen hinaus sollte jede Bewerberin und jeder Bewerber für die Ausübung des Berufs persönlich wie auch gesundheitlich geeignet sein. Zu dieser Eignung tragen bei:
- Sehr sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Ein normales, möglichst auch musikalisch trainiertes Hörvermögen
- Musikalität (Rhythmusgefühl, Tontreffsicherheit, Notenkenntnisse)
- Eine gesunde und belastbare Stimme
- Störungsfreie Artikulation
- Psychische Stabilität
Mundart und Dialekt behindern die logopädische Tätigkeit prinzipiell nicht, wenn du darüber hinaus hochdeutsch sprechen kannst.
Wichtig ist ein offenes und zugewandtes Wesen sowie die Fähigkeit auch zu einem kommunikationsbeeinträchtigten Menschen, egal welchen Alters, Zugang zu finden.
Wie empfehlen Dir ein Praktikum im sozialen, pflegerischen bzw. therapeutischen Bereich (bspw. Kindergarten, Klinik, Altenheim). Dies ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme an unsere Schule. Ein Nachweis darüber kann am ersten Schultag abgegeben werden.