Bewerberportal
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Entscheide selbst
Wähle den Fachbereich, für den Du Dich am meisten interessierst. Mach mit Deiner Bewerbung an einer unserer Schulen den ersten Schritt in Deine berufliche Zukunft! -
Wieso soll ich meine Ausbildung an einem Schulzentrum mit ganz vielen anderen Gesundheitsberufen beginnen?
Uns ist wichtig, dass Du schon in der Ausbildung um die Kompetenzen anderer Berufe und Professionen weißt. Denn wir sind der festen Überzeugung, dass die spätere Zusammenarbeit im Berufsleben dann weniger Schwierigkeiten mit sich bringen wird und sinnvolle Synergien geschaffen werden können.
Deshalb gibt es bei uns viele interprofessionelle Projekte mit unseren Schüler*innen und Lehrkräften – auch in Kooperation mit dem Klinikum. Neben kleineren Projekten, wie zum Beispiel „Tage der Begegnung“, „Schülerkongresse“ und schulartübergreifendem Unterricht, gibt es neuerdings eine interprofessionelle Ausbildungsstation. Hier musst Du zwar professionsspezifische Aufgaben übernehmen, aber auch mit Lernenden und Studierenden anderer Fachrichtungen die Patientenversorgung gemeinsam koordinieren, abstimmen und leisten.
Warum soll ich an ein großes Universitätsklinikum gehen und nicht an ein kleineres „Haus“?Das LMU Klinikum ist eines der größten und leistungsfähigsten Universitätsklinika in ganz Deutschland, ja sogar Europa. Fast 50 Fachkliniken, Abteilungen und Institute mit einer exzellenten Forschung und Lehre ermöglichen eine Patientenversorgung auf höchstem medizinischen Niveau. Dort bekommst Du einen umfassenden Einblick in sämtliche Prozesse der Gesundheitsversorgung und siehst ein breites Spektrum an Krankheitsbildern.
Wie kann ich mich bewerben und was muss ich mitbringen?Schau hierzu in das „Bewerber A-Z“ der Berufsfachschule, für deren Ausbildung Du Dich interessierst. Dort findest Du alles zu den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen, den Auswahlkriterien, den Bewerbungsfristen und die von dir einzureichenden Unterlagen.
Wieso muss ich mir meine gesundheitliche Eignung für den Beruf bestätigen lassen?Das jeweilige Berufsgesetz gibt uns vor, dass mit dem Ausbildungsstart die gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden muss. Der Arzt bestätigt damit, dass keine Bedenken gegen eine Ausbildung an der entsprechenden Berufsfachschule bestehen und keine Anzeichen dafür vorliegen, dass die untersuchte Person wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht zur späteren Ausübung des Berufs unfähig oder ungeeignet ist.
Des Weiteren wird bestätigt, dass keine infektiöse Erkrankung vorliegt, die bei der Berufsausübung zu einer Gefährdung Dritter führen würde.
Brauche ich bestimmte Impfungen für meine Ausbildung?Eine allgemeine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings kann der Arbeitgeber die Einstellung bzw. auch den Einsatz der Person in bestimmten Arbeitsbereichen vom Impfstatus der Person abhängig machen. Das LMU Klinikum als Träger unserer praktischen Ausbildung ist ein Haus der Maximalversorgung mit einem hohen Anteil an bezüglich nosokomialer Infektionen risikobehafteter Patienten (immunsupprimiert, multimorbide). Zu Deinem eigenen Schutz und zum Schutz der Patienten ist daher ein vollständiger Impfschutz sinnvoll.
Bei der Einstellungsuntersuchung zu Beginn der Ausbildung durch den Betriebsarzt wird deshalb Dein Impfpass überprüft, um etwaige Impflücken bei allen öffentlich empfohlenen Impfungen nach der aktuellen STIKO-Empfehlung zu schließen. Eine Liste der empfohlenen Impfungen findest Du hier.
Bekomme ich einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz?Niemand darf auf Grund einer Beeinträchtigung benachteiligt werden. Unsere oberste Maxime ist: Leistung soll ermöglicht werden!
Das heißt: Wir versuchen durch individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz die Schüler*innen mit Beeinträchtigungen in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern und dahingehend zu unterstützen, ihren berufsbildenden Abschluss zu erreichen. Die konkreten Maßnahmen im Einzelfall richten sich nach der Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung. Die Gewährung ermöglicht es uns, auf Besonderheiten des Einzelfalls Rücksicht zu nehmen und dient daher der Einzelfallgerechtigkeit.
Wichtig: Die gesundheitliche Eignung für den Beruf ist und bleibt die Grundvoraussetzung und muss im Vorfeld bestätigt worden sein.
Wann kann ich loslegen?Je nach Berufsrichtung beginnt das Schuljahr bei uns zu einem anderen Zeitpunkt:
- Physiotherapie am 1. April
- MT-R am 1. August
- MT-L, Pflege, Krankenpflegehilfe, Massage und Logopädie am 2. Dienstag im September