Bewerben leicht gemacht
Die Schule dient der im ”Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBI I S. 1084)” und der ”Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB - APrV) vom 06.12.1994” festgelegten Ausbildung.
Gesundheitliche Eignung für den Beruf
Abschluss der Mittelschule beziehungsweise Nachweis einer gleichwertigen Schulbildung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer (Nachweis durch jeweils amtlich beglaubigte Kopie).
Bewerber mit ausländischem Schulabschluss werden von der Schulleitung benachrichtigt, ob sie von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern feststellen lassen müssen, ob es sich um einen Schulabschluss handelt, der mit dem Mittelschulabschluss gleichwertig ist.
Damit die Ausbildung in der Massageschule erfolgreich abgeschlossen werden kann, sollten Bewerber, die erst seit Kurzem in der BRD wohnen und eine andere Muttersprache haben, Deutschkenntnisse nachweisen (Anhang an den „gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“). Des Weiteren verlangt das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) für die Ausübung der Berufstätigkeit die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen sowie das persönliche Vorstellungsgespräch.
Individuell – falls die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind – kann Bafög beantragt werden.
Im September
Folgende Unterlagen müssen online oder in Papierform an nebenstehende Adresse eingereicht werden:
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen (bitte downloaden oder alternativ per Post anfordern)
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer lückenloser Lebenslauf
- Ärztliches Zeugnis über die Berufstauglichkeit im Original. Hierfür erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbung ein entsprechendes Formular zugeschickt. Das ärztliche Formular muss somit nicht bei Einreichung der Bewerbung vorhanden sein.
- Minderjährige Bewerber müssen zusätzlich das vom Arzt ausgefüllte Formular "Ärztliche Untersuchung nach §32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)" vorlegen.
- Erweitertes Führungszeugnis (für Behörden) im Original, das zum Stichtag 1. August des jeweiligen Bewerbungsjahres nicht älter als drei Monate sein darf. Den Antrag für das Führungszeugnis erhalten Sie hier an der Schule über das Sekretariat.
- Lichtbild (im Bewerbungsbogen eingeklebt)
- Ausgefüllte Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogener Daten im Rahmen der Bewerbung (bitte downloaden oder alternativ per Post anfordern)
- Stark sehbehinderte Bewerber müssen zusätzlich ein augen-fachärztliches Zeugnis einreichen, das insbesondere darüber Auskunft gibt, ob der Bewerber noch Schwarzschrift verwenden kann.
Wichtige Hinweise:
- Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.
- Die Die Unterlagen aufgenommener Bewerber werden vor Ausbildungsabschluss an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet.
Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Universität München
81377 München
2 Schuljahre an der BFS für Massage, anschließend ein halbjähriges Anerkennungspraktikum
Die BFS für Massage ist schulgeldfrei, aber es fallen geringe Kosten an, zum Beispiel für
- die Anschaffung weißer Berufskleidung sowie Sportkleidung
- den Abschluss einer Schülerhaftpflichtversicherung
- ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- ein ärztliches Zeugnis zur Berufstauglichkeit (nicht älter als drei Monate)
- die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, zum Beispiel Stifte, Radiergummi, Schreibblock oder ähnliches
- gegebenenfalls für Exkursionen
Der/die Schüler:in ist zudem verpflichtet, am ersten Schultag die Kosten für eine Haftpflichtversicherung (derzeit ca. € 8,-- pro Schuljahr) für die Zeit der fachpraktischen Übungen in außerschulischen Einrichtungen zu zahlen. Zur Anwendung kommt § 65 Rechtsvorschriften (KWMBl I Nr. 7/1993).
- Zu Beginn der Ausbildung legen die Auszubildenden einen Nachweis über folgende Impfungen vor: Hepatitis A und B, Masern, Mumps, Röteln (MMR), Windpocken und Keuchhusten (TdPa).
- Die Aufnahme in die Schule verpflichtet die Lernenden zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
- Den Anordnungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.
- Alle Behandlungen am Patienten unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB).
- Die Schülerinnen und Schüler sind zum Tragen sauberer, neutraler, weißer Berufskleidung verpflichtet.
- Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein grundsätzliches Rauch- und Handyverbot.
- Die Praktische Ausbildung umfasst in den beiden Schuljahren insgesamt 800 Schulstunden. Die Praxisstellen werden von der Berufsfachschule ausgewählt und zugewiesen.
- Die sich an die beiden Schuljahre anschließende praktische Tätigkeit nach § 7 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) im Umfang von sechs Monaten führt nach erfolgreicher Absolvierung zur Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Masseur*in und medizinische:r Bademeister:in und berechtigt zur Berufsausübung in selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit.
- Diese Erlaubnisurkunde kann bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 53.1 Gesundheit beantragt werden.
Die ersten sechs Monate des ersten Schuljahres
Nach erfolgreicher Beendigung des letzten Schuljahres findet die Abschlussprüfung vor einem staatlichen, von der Regierung von Oberbayern -Medizinalreferat- gebildeten Prüfungsausschuss statt. Der Prüfling hat ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Dieses Gesuch soll acht Wochen vor Beendigung des letzten Schuljahres bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Prüfungsunterlagen werden von der Schulleitung der Regierung von Oberbayern vorgelegt.
Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Über das Bestehen der Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss. Das Gesamtergebnis der Prüfung wird unter Verwendung der Noten "sehr gut" (1), "gut" (2), "befriedigend"(3), "ausreichend" (4), "mangelhaft" (5), "ungenügend" (6) ermittelt. Maßgebend ist die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und med. Bademeister vom 06.12.1994".
Die Wiederholung der Prüfung ist bei Nichtbestehen einmal möglich. Eine weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Wiederholungsprüfung erforderlichen Zeit die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.
Der Prüfling erhält über die bestandene Prüfung und ihr Ergebnis im schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil ein von der Regierung von Oberbayern ausgefertigtes Zeugnis. Ist die Prüfung nicht bestanden, so wird dies dem zu prüfenden Schüler schriftlich mitgeteilt.
Eine Unterkunft im Haus ist nicht vorhanden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Schülerappartements in der Innenstadt zu beziehen.
Verpflegung wird von der Schule nicht bereitgestellt, jedoch können unsere Auszubildenden die Cafeteria sowie die Kantine im LMU Klinikum nutzen.
Im Regelfall dauert der Unterricht von 08:15 Uhr bis 16:00 Uhr (wird zu Schuljahresbeginn bekanntgegeben).
Ganzjährig bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.
Zirka 22